Rudolfstraße 17-19: Bebauungsplan-Verfahren

Auf dem Areal zwischen Rudolfstraße, Tamara-Danz-Straße und Ehrenbergstraße laufen derzeit zwei Bebauungsplanverfahren: Auf dem Grundstück Rudolfstr. 19 soll ein Beherbergungsbetrieb (Hotel) entstehen, östlich angrenzend ein 167 m-Wohnhochhaus (freifinanzierter Wohnungsbau) sowie ein Wohnensemble mit gefördertem Wohnraum. Neben gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen sind insgesamt ca. 1.074 Wohnungen geplant, davon 30% als geförderter Wohnraum.

Ort
Rudolfstraße 17-19
PLZ
10245 Berlin
Laufzeit
bis Sommer 2027

Ist das Vorhaben offen für Beteiligung?

Update III: Die öffentliche Auslegung der beiden Bebauungsplanentwürfe nach § 3 (2) BauGB sind im Frühjahr 2027 vorgesehen.

Update II: Bis zum 14.04.2026 fand die frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Bebauungspläne V-67a VE und V-67b VE statt.

Update I: Bis zum 06.02.2026 konnten sich Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und dazu äußern.

Die Vorhabenträgerin für den Wohnungsbau, die ATRIUM Development Group GmbH, führte im Rahmen eines zweistufigen Werkstattverfahrens eine Informationsveranstaltung am 28. Oktober 2025 sowie eine Online-Befragung zum Projekt durch.

Weitere Informationen zur Beteiligung bekommen Sie über den oben angegebenen Link auf mein.berlin.de.

Weitere Informationen

Die beiden Grundstücke Rudolfstraße 17 und 18-19 sind ursprünglich Teil der bezirklichen Rudolfband-Planung. Der Senat hat dem Bezirk die Zuständigkeit entzogen, um die Planungen gegen den Willen des Bezirks zu realisieren. Nach Abschluss der frühzeitigen Bürger*innen-Beteiligung im April 2026 reichten die beiden Vorhabenträger*innen Bauvoranfragen beim Bezirksamt ein, die im Juli 2026 abgelehnt wurden. Anschließend wurde Widerspruch gegen die negativen Bauvorbescheide eingelegt. Wird dem Widerspruch vom Bezirksamt nicht stattgegeben, entscheidet anschließend die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Zudem prüft die Senatsverwaltung derzeit, die beiden Vorhaben unter Anwendung des sogenannten "Bauturbo" zu genehmigen. Der Begriff "Bauturbo" steht für den neu geschaffenen § 246e BauGB, der den Wohnungsneubau fördern soll. Seit Oktober 2025 erlaubt dieses Instrument Abweichungen vom geltenden Planungsrecht - z.B. Schaffung von Wohnraum ohne Beendigung eines Bebauungsplan-Verfahrens. Für die Anwendung dieses Paragrafen müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Informationen zum Rudolfband finden Sie auf unserer Vorhaben-Seite oder direkt auf der Website von Baustelle Gemeinwohl.

Zivilgesellschaftliches Engagement

Bürger-Initaitive "Kiez ohne Klotz"

https://www.instagram.com/kiezohneklotz/

Nachbarschaftsinitiative "Wem gehört der Laskerkiez?"

https://www.instagram.com/laskerkiez/?hl=de

https://laskerkiez.noblogs.org

Beiträge zum Vorhaben Rudolfstraße 17-19: Bebauungsplan-Verfahren

Termine zum Vorhaben Rudolfstraße 17-19: Bebauungsplan-Verfahren

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